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   VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 49/04   

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VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 49/04 (https://dejure.org/2004,21062)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2004 - VK 49/04 (https://dejure.org/2004,21062)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2004 - VK 49/04 (https://dejure.org/2004,21062)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 49/04
    Die Rügeobliegenheit erfordert die Kenntnis des Bieters von den relevanten Tatsachen, und zwar in der Weise, dass die objektive Wertung dieser Tatsachen auf einen Vergabefehler hinweist (BayObLG, Beschluss vom 21. Mai 1999 ­ Verg 1/99, VergabeE C-2-1/99).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2000 - Verg 1/00

    Formale und inhaltliche Anforderungen an eine Rüge

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 49/04
    Für die Prüfung und gegebenenfalls fachliche Unterstützung bei der Rüge von Vergabeverstößen steht (dann) längstens eine Zeitspanne von zwei Wochen zur Verfügung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2000 ­ Verg 1/00, VergabeE C-4-1/00).
  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 49/04
    Ob die Antragstellerin, die nunmehr behaupteten Verstöße seinerzeit erkannt hat, ist unbeachtlich, da es nicht auf positives Wissen, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Antragstellers ankommt (BayObLG, Beschluss vom 23. November 2000 ­ Verg 12/00; VergabeE C-2-12/00v1; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2003 ­ Verg W 8/03).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2003 - Verg W 8/03

    Rügeausschluss nach Vergabebeteiligung

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 49/04
    Ob die Antragstellerin, die nunmehr behaupteten Verstöße seinerzeit erkannt hat, ist unbeachtlich, da es nicht auf positives Wissen, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Antragstellers ankommt (BayObLG, Beschluss vom 23. November 2000 ­ Verg 12/00; VergabeE C-2-12/00v1; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2003 ­ Verg W 8/03).
  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.09.2004 - VK 49/04
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 ­ Verg 19/01).
  • VK Hessen, 28.07.2004 - 69d-VK-49/04

    Wahlleistungen oder nur Erarbeitung des eigentlichen Konzepts?

    der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen ­ Betrieb der Stadtbuslinien der Stadt XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX - im Offenen Verfahren nach VOL/A Beschluss 69 d VK 49/2004 2/14.

    Beschluss 69 d VK 49/2004 3/14.

    Die Antragstellerin übersandte daraufhin unter dem 15.03.2004 an die Antragsgegnerin ein Rügeschreiben, in welchem sie insbesondere (zu Ziff. 17; Beschluss 69 d VK 49/2004 4/14.

    Beschluss 69 d VK 49/2004 5/14.

    Beschluss 69 d VK 49/2004 6/14.

    Beschluss 69 d VK 49/2004 7/14.

    Beschluss 69 d VK 49/2004 8/14.

    Für die Linie A/B: drei Varianten (Var. 3 ohne Zusatzleistung) zusätzlich im Falle der Var. 3: mit Zusatzleistung 1 oder 2 oder 3 oder 1+2, 1+3, 2+3, oder alle Zusatzleistungen = 7 Möglichkeiten, ergibt für A/B insgesamt 10 Varianten Beschluss 69 d VK 49/2004 9/14.

    Gegen die Ausschreibung von Wahl- oder Bedarfspositionen sind Bedenken angebracht, wenn Beschluss 69 d VK 49/2004 10/14.

    Unter wirtschaftlich verstehen wir die größtmögliche zeitliche und räumliche Abdeckung des Stadtgebietes zum günstigsten Preis." Beschluss 69 d VK 49/2004 11/14.

    Dieser Gesichtspunkt ist weder in den Ausschreibungsbedingungen noch in dem anschließenden Schriftverkehr mit der Antragstellerin genannt und bedeutet im Übrigen einen Verstoß gegen § 25 Nr. 3 VOL/A. Beschluss 69 d VK 49/2004 12/14.

    Beschluss 69 d VK 49/2004 13/14.

    Beschluss 69 d VK 49/2004 14/14.

  • VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens

    Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2-65/06; B. v. 29.03.2006 - Az.: VK 2-11/06; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - VK 49/04; 1. VK Sachsen, B. v. 11.11.2004 - Az.: 1/SVK/105-04, 1/SVK/106-04, 1/SVK/107-04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des

    Diese Regelung ist vom Gesetzgeber als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben konzipiert worden und schützt das öffentliche Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens (VK Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2004, Az.: VK 49/04).

    Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (VK Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2004, Az.: VK 49/04; VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2004, Az.: 1/SVK/105-04, 1/SVK/106-04, 1/SVK/107-04).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 1 VK 5/10

    Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

    f. Wissensch; 22.01.2010; VK-SH 26/09">VK-SH 26/09; VK Südbayern, Beschluss vom 14.12.2004 Az.: 7010/04; Beschluss vom 14.12.2004 Az.: 69-10/04; Beschluss vom 14.12.2004 Az.: 6810/04; Beschluss vom 19.10.2004, Az.: 120.3-3194.1-60-08/04; Beschluss vom 31.10.2002 Az.: 42-10/02; ähnlich VK Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2004 VK 49/04; VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2009 Az.: 21.VK-3194-29/09 für Schulbuchausschreibungen).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Wenn eine objektive Betrachtung bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zulässt, dass ein Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (früheren) Zeitpunkt erkannt oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, obliegt es ihm, dies zu entkräften (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2004, VK 49/04).
  • VK Südbayern, 02.05.2011 - Z3-3-3194-1-05-02/11

    Zur obj. Erkennbarkeit eines vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes

    In der Vergaberechtspraxis ist ein Regelverstoß dann erkennbar, wenn dieser bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden kann (OLG Düsseldorf, B. v. 27.02.2008 -Az.: VII-Verg 41/07; VK Arnsberg, B. v. 18.01.2008 -Az.: VK 01/08; VK Baden- Württemberg, B. v. 28.10.2004 -Az.: 1 VK 68/04; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 -VK 49/04, et.).
  • VK Sachsen, 10.04.2007 - 1/SVK/020-07

    Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Nach § 107 Absatz 3 Satz 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (VK Berlin, B. v. 01.11.2004 - VK - B 2 - 52/04. Diese Regelung ist vom Gesetzgeber als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben konzipiert worden und schützt das öffentliche Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens (VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - VK 49/04).
  • VK Brandenburg, 21.12.2005 - 1 VK 79/05

    Rügeobliegenheit des Bieters

    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 ­ Verg 19/01; VK Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2004 ­ VK 49/04).
  • VK Brandenburg, 29.05.2006 - 1 VK 17/06

    Eröffnung des Anwendungsbereiches des Vierten Teils des Gesetzes gegen

    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 ­ Verg 19/01; VK Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2004 ­ VK 49/04).
  • VK Brandenburg, 21.11.2005 - 1 VK 67/05

    Zeitpunkt der Rüge

    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - Verg 19/01; VK Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2004 - VK 49/04).
  • VK Brandenburg, 25.07.2006 - 1 VK 27/06

    Sich-Verschließen vor Verstoß: Rügeverpflichtung entsteht dennoch!

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